1. |
Mit der Übergabe oder sonstigen Kenntnisnahme unserer Exposés (z.B. auf unserem Internetportal, durch Insertionen, Aushänge etc.) bieten wir, die Firma Lubig Immobilien GmbH, im folgenden Text Lubig Immobilien genannt, Ihnen für die im Exposé bezeichnete Immobilie (im Folgenden „angebotene Immobilie“ genannt) und zu den dort genannten Bedingungen unsere Maklertätigkeit an. Hierzu gehört unter anderem die Zahlung der im Exposé bezeichneten Provision im Falle eines Vertragsabschlusses über das angebotene Objekt. Die Annahme dieses Angebotes durch Sie erfolgt durch Kontaktaufnahme zu uns oder zum Eigentümer der angebotenen Immobilie. |
2. |
Kenntnisse, die Sie aus unseren Exposés oder im Zusammenhang mit unserer Maklertätigkeit erwerben, sind streng vertraulich zu behandeln. Bei Verletzung dieser Verschwiegenheitspflicht behalten wir uns vor, Schadensersatzansprüche – insbesondere im Falle eines Vertragsabschlusses durch Dritte die entgangene Provision – geltend zu machen. |
3. |
Ist Ihnen die angebotene Immobilie bereits bekannt (Vorkenntnis), so haben Sie uns diese Vorkenntnis unverzüglich schriftlich und unter Angabe der Quelle des Erstangebotes anzuzeigen. Im Falle des Verstoßes gegen diese Mitteilungen behalten wir uns vor, Schadensersatzansprüche gegen Sie geltend zu machen. |
4. |
Sie sind damit einverstanden, dass wir auch für Ihren Vertragspartner – den Verkäufer – entgeltlich tätig werden. |
5. |
Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen des Vertrages sollen aus Beweisgründen schriftlich erfolgen. Kündigungen des Maklervertrages bedürfen der Schriftform. |
6. |
Für die Rechtsbeziehungen zwischen den Vertragspartnern gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Für den Fall, dass Sie Kaufmann sind, wird als Erfüllungsort und Ort für die Bestimmung des Gerichtsstandes die Stadt Passau bestimmt. |
7. |
Lubig Immobilien haftet nur für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung durch Lubig Immobilien beruhen, sowie für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung der Firma Lubig Immobilien beruhen. Satz 1 gilt entsprechend für Pflichtverletzungen eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen der Firma Lubig Immobilien. Eine weitergehende Haftung von Lubig Immobilien ist ausgeschlossen. |
8. |
Sollten einzelne Regelungen in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder sonstige Regelungen des Maklervertrages unwirksam sein oder werden, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam. An die Stelle der unwirksamen Regelungen sollen die gesetzlichen Vorschriften treten. |
Stand: 01.10.2013
Project Development, Retail Leasing, Investment